ZUGFeRD Rechnungs-App — Einmal erstellen, automatisch beim Steuerberater ankommen

Sie schreiben eine Rechnung. Ihr Steuerberater importiert sie per Knopfdruck in DATEV. Kein manuelles Abtippen, keine Übertragungsfehler, kein Medienbruch. Das ist ZUGFeRD — und InvoYX ist die einzige Rechnungs-App, die ZUGFeRD 2.2 nativ und offline erzeugt.

Was ist ZUGFeRD — einfach erklärt

ZUGFeRD („Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland") ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen. Seit 2025 sind E-Rechnungen im B2B-Bereich in Deutschland Pflicht. Aber ZUGFeRD ist mehr als Compliance — es ist eine Automatisierungsbrücke zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater.

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein ganz normales PDF, das Sie per E-Mail oder WhatsApp verschicken können. Ihr Kunde öffnet es und sieht eine ganz normale Rechnung. Im Hintergrund enthält dasselbe PDF aber eine eingebettete XML-Datei mit allen Rechnungsdaten in maschinenlesbarer Form:

  • Rechnungsnummer, Datum, Fälligkeit
  • Alle Positionen mit Menge, Einzelpreis und Gesamtbetrag
  • Steuersätze und Steuerbeträge pro Position
  • Ihre Umsatzsteuer-ID und die Ihres Kunden
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung

📊 So spart ZUGFeRD Zeit

DATEV, Lexoffice und SAP lesen dieses XML und importieren alle Positionen automatisch. Ihr Steuerberater muss nichts abtippen. Aus 20 Minuten manueller Erfassung pro Rechnung werden 2 Sekunden Import. Bei 10 Rechnungen im Monat sparen Sie Ihrem Steuerberater über 3 Stunden — und das senkt Ihre Buchhaltungskosten.

Warum InvoYX für ZUGFeRD die beste Wahl ist

Es gibt drei Wege, ZUGFeRD-Rechnungen zu erstellen:

  1. Online-Konverter — Sie laden eine PDF hoch, ein Server wandelt sie um. Problem: Ihre Rechnungsdaten liegen auf einem fremden Server. DSGVO-Albtraum.
  2. Cloud-Buchhaltung — Lexoffice, SevDesk & Co. erstellen ZUGFeRD. Problem: Ihre gesamte Buchhaltung liegt in der Cloud. Monatliche Kosten. Internetzwang.
  3. InvoYX (Offline) — Sie erstellen die Rechnung auf Ihrem Gerät. Die App erzeugt das ZUGFeRD-PDF lokal. Keine Cloud, kein Server, kein Abo-Zwang.

🔐 ZUGFeRD + Offline = DSGVO-sicher

Weil InvoYX komplett auf Ihrem Gerät läuft, verlassen Ihre Rechnungsdaten nie Ihr Telefon. Das ZUGFeRD-PDF enthält die XML-Daten — aber nur Sie und der Empfänger haben das PDF. Kein Dritter sieht Ihre Umsätze, Ihre Kundenliste oder Ihre Preise. Das ist Privacy by Architecture, nicht by Policy.

ZUGFeRD 2.2 vs. XRechnung — was brauchen Sie?

In Deutschland gibt es zwei E-Rechnungsstandards: ZUGFeRD 2.2 und XRechnung. Der Unterschied:

  • ZUGFeRD 2.2 = Hybrid-PDF (lesbar + XML). Funktioniert für alle. Ihr Kunde sieht ein normales PDF, DATEV liest das XML. Praxistauglich.
  • XRechnung = Reines XML. Kein sichtbares PDF. Nur für den direkten Datenaustausch mit Behörden. Für die meisten Handwerker und Kleinunternehmer irrelevant.

InvoYX unterstützt ZUGFeRD 2.2 (identisch mit dem französischen Factur-X-Standard). Für 99% der kleinen und mittleren Unternehmen ist das die richtige Wahl: Ihre Kunden sehen eine Rechnung, Ihr Steuerberater bekommt die Daten.

Factur-X: Der gleiche Standard für Frankreich

Machen Sie Geschäfte mit französischen Kunden? Factur-X ist das französische Äquivalent zu ZUGFeRD 2.2 — technisch identisch, nur der Name ist anders. InvoYX erzeugt Factur-X-konforme PDFs mit französischen Steuersätzen und Formaten. Einmal erstellen, in beiden Ländern gültig.

Für wen lohnt sich eine ZUGFeRD-Rechnungs-App?

  • Handwerker (Elektriker, Maler, Installateure, Zimmerer) — Ihre Rechnungen landen direkt beim Steuerberater. Kein Belegsammeln, kein Scannen.
  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure) — ZUGFeRD-PDFs werden von DATEV automatisch verarbeitet. Weniger Buchhaltungskosten.
  • Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer — jede Rechnung korrekt mit Steuersatz und -betrag im XML. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird zum Kinderspiel.
  • Grenzüberschreitende Dienstleister — ZUGFeRD/Factur-X funktioniert in Deutschland, Frankreich, Österreich und zunehmend EU-weit.

📅 E-Rechnungspflicht 2025–2028

Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Unternehmen über 800.000 € Umsatz. Ab 2028 für alle. Mit InvoYX sind Sie bereits jetzt compliant — und das ohne Cloud-Zwang.

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